Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bunzl plc; hygi.de Holding GmbH
BWB/Z-5983
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bunzl plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, 75% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über hygi.de Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Reinigungsmitteln
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2022 weggefallen.