Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bunzl plc; hygi.de Holding GmbH - BWB/Z-5983 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bunzl plc; hygi.de Holding GmbH

BWB/Z-5983

09.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bunzl plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, 75% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über hygi.de Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Reinigungsmitteln

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2022 weggefallen.

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