Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Asterix AcquiCo GmbH, co Willkie Farr & Gallagher LLP; The Quality Group GmbH
BWB/Z-5982
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das von CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. indirekt kontrollierte Investmentvehikel Asterix AcquiCo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über The Quality Group GmbH, Elmshorn, Deutschland zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.07.2022 weggefallen.