Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AFINUM Neunte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; UNI PAC-MAN S.à.r.l; AF ZFB GmbH - BWB/Z-5981 | Bundeswettbewerbsbehörde

AFINUM Neunte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; UNI PAC-MAN S.à.r.l; AF ZFB GmbH

BWB/Z-5981

07.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AFINUM Neunte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München, Deutschland, und UNI PAC-MAN S.à.r.l., Luxembourg, Luxemburg, beabsichtigen, mittelbar bzw. unmittelbar gemeinsame Kontrolle über die AF ZfB GmbH, Berlin, Deutschland, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren);  Einzelhandel mit Back- und Süßwaren

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.07.2022 weggefallen.

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