Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UNIGRUPPE GmbH; Global.Web.Shop GmbH - BWB/Z-5978 | Bundeswettbewerbsbehörde

UNIGRUPPE GmbH; Global.Web.Shop GmbH

BWB/Z-5978

03.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Zusammenschluss besteht aus der Gründung der UNIfresh by Global.Web.Shop GmbH, welche zu gleichen Anteilen von der UNIGRUPPE GmbH und von der
Global.Web.Shop GmbH gehalten und gemeinsam kontrolliert wird. Die Global.Web.Shop GmbH wird von der Stranzinger Holding GmbH und von der Project-
S Stelzer GmbH & Co KG gehalten. Wirtschaftlicher Eigentümer der UNIGRUPPE GmbH ist Herr Dipl.-Kfm. Andreas Haider. Herr Mag. Alexander Nikolaus Stelzer ist
der wirtschaftliche Eigentümer von Global.Web.Shop GmbH, der indirekte wirtschaftlicher Eigentümer ist Herr Christian Stranzinger .
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakware, Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln und Tabakwaren (in Verkaufsräumen), Versand- und Internet-Einzelhandel, Güterverkehr auf der Straße, Kontraktlogik (Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, Lager- und Supporttätigkeiten für den Transport, Handelsvermittlung ohne ausgeprägten Schwerpunkt und Unternehmensberatung).

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H - Verkehr und Lagerei, M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2022 weggefallen.

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