Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Free2Move SAS; SHARE NOW GmbH
BWB/Z-5976
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Free2Move SAS, Paris, Frankreich, eine von Stellantis N.V., Hoofddorp, Niederlande, kontrollierte Gesellschaft, beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an und alleinige Kontrolle über SHARE NOW GmbH, Berlin, Deutschland, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Vermietung von Kraftwagen und leichten Kraftfahrzeugen; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2022 weggefallen.