Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AlpInvest Partners B.V.,; Equistone Partners Europe SAS; Sicame Gruppe - BWB/Z-5975 | Bundeswettbewerbsbehörde

AlpInvest Partners B.V.,; Equistone Partners Europe SAS; Sicame Gruppe

BWB/Z-5975

30.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AlpInvest Partners B.V. (Niederlande), letztlich von The Carlyle Group Inc. (USA) kontrolliert, beabsichtigt, einen Anteil von mehr als 50 % (bis zu 64,7 %) an Equistone
SP I SCSp (Luxemburg), ein von verbundenen Unternehmen von Equistone Partners Europe SAS (Frankreich) beratenen und kontrollierten Fonds, der Anteile
an der Portfoliogesellschaft Sicame Group SAS (Frankreich) hält, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Elektrizitätsverteilungs und-schalteinrichtungen; Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen
und Geräten a. n. g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2022 weggefallen.

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