Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; Sardegna-01-2022 GmbH - BWB/Z-5974 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; Sardegna-01-2022 GmbH

BWB/Z-5974

30.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, plant indirekt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Sardegna-01-2022 GmbH, Deutschland, zu erwerben, auf die im Zuge des geplanten Vorhabens die Gesellschaften Mann+Hummel France S.A.S. sowie Mann+Hummel Automotive GmbH samt in diese eingebrachte Vermögensgegenstände der Mann+Hummel Holding GmbH, Deutschland, übertragen werden sollen.
Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von High-performance Kunststoffteilen und -komponenten.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von technischen Kunststoffteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2022 weggefallen.

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