Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UBM Development Österreich GmbH; PEMA Holding GmbH - BWB/Z-5971 | Bundeswettbewerbsbehörde

UBM Development Österreich GmbH; PEMA Holding GmbH

BWB/Z-5971

25.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

UBM Development Österreich GmbH (Wien / Österreich) und PEMA Holding GmbH (Innsbruck / Österreich) beabsichtigen, eine gemeinsame Projektgesellschaft (GmbH
& Co KG und Komplementär-GmbH) zu gründen, an welcher beide zu 50% beteiligt sein werden.

Gegenstand der Projektgesellschaft ist die Entwicklung eines Immobilienprojekts in Tirol.
Betroffener Geschäftsbereich:  Erschließung von Grundstücken; Bauträger

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht