Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NPM Capital B.V.; Ultimaker Holding B.V.; Stratasys Ltd.; Makerbot Industries LLC - BWB/Z-5969 | Bundeswettbewerbsbehörde

NPM Capital B.V.; Ultimaker Holding B.V.; Stratasys Ltd.; Makerbot Industries LLC

BWB/Z-5969

23.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NPM Capital N.V., Niederlande, die von der SHV Holdings N.V., Niederlande, kontrolliert wird, und Stratasys Ltd., Israel / USA, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das die derzeitigen indirekten Tochtergesellschaften von NPM Capital, Ultimaker APAC Pte. Ltd, Ultimaker USA Inc. und Ultimaker B.V. sowie die derzeitige Tochtergesellschaft von Stratasys, MakerBot Industries LLC, übernehmen wird. Nach Abschluss des Vorhabens werden NPM Capital und Stratasys etwa 54,4 % bzw. 45,6 % des Gemeinschaftsunternehmens halten.  Die geplante Transaktion betrifft die additive Fertigung (3D-Druck). 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2022 weggefallen.

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