Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Denzel-Konzern; Auto Pammer GmbH - BWB/Z-5965 | Bundeswettbewerbsbehörde

Denzel-Konzern; Auto Pammer GmbH

BWB/Z-5965

20.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Denzel-Konzern übernimmt durch seine Konzerngesellschaft Autohaus Beteiligungs GmbH 100% der Geschäftsanteile an der Auto Pammer GmbH.
Tätigkeitsbereich des Denzel Konzerns sowie der Auto Pammer GmbH ist der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Der Denzel-Konzern ist an insgesamt 22 Betriebsstandorte in ganz Österreich, 17 davon in Ostösterreich (Wien, NÖ, Burgenland) und 2 in Kärnten (Klagenfurt).

Der Jahresumsatz 2021 des Denzel-Konzerns betrug 811 Mio EUR.
Die Auto Pammer GmbH hat ihren einzigen Betriebsstandort in Klagenfurt (Kärnten), ihr Jahresumsatz 2021 betrug 7,8 Mio EUR.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2022 weggefallen.

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