Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mercury Pharma Group Limited; Erwerb des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals und der alleinigen Kontrolle über bestimmte Gesellschaften der Intercept Pharmaceuticals (USA) - BWB/Z-5962 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mercury Pharma Group Limited; Erwerb des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals und der alleinigen Kontrolle über bestimmte Gesellschaften der Intercept Pharmaceuticals (USA)

BWB/Z-5962

12.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Mercury Pharma Group Ltd, welche letztlich von der Advanz Pharma Group gehalten und kontrolliert wird, die ihrerseits letztlich von bestimmten Nordic Capital X
Fonds kontrolliert wird, beabsichtigt, das Ocaliva®-Geschäft (Obeticholsäure) auf außerhalb der USА von der in den USA ansässigen Intercept Pharmaceuticals zu erwerben.
Obeticholsäure wird als Sekundärthеrapie für die Behandlung von primär biliärer Сholangitis, einer seltenen Lebererkrankung, eingesetzt.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2022 weggefallen.

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