Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bayer AG; Natsana GmbH - BWB/Z-5961 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bayer AG; Natsana GmbH

BWB/Z-5961

12.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bayer AG, Deutschland, beabsichtigt mittelbar 30% der Anteile an der und gemeinsame Kontrolle über die Natsana GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2022 weggefallen.

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