Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Energie Burgenland AG; KRONE – Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG
BWB/Z-5958
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Energie Burgenland AG und KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG. beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktions-gemeinschaftsunternehmens zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen.
Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätserzeugung
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2022 weggefallen.