Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie Burgenland AG; KRONE – Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG - BWB/Z-5958 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie Burgenland AG; KRONE – Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG

BWB/Z-5958

10.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Energie Burgenland AG und KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG. beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktions-gemeinschaftsunternehmens zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätserzeugung

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2022 weggefallen.

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