Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Neuberger Berman Group LLC; AEA Investors SBF IV LP; OMN Holdings LP, p.A.; AEA Investors SBF LP - BWB/Z-5957 | Bundeswettbewerbsbehörde

Neuberger Berman Group LLC; AEA Investors SBF IV LP; OMN Holdings LP, p.A.; AEA Investors SBF LP

BWB/Z-5957

10.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von mehr als 25% der Anteile an OMN Holdings, LP, USA, durch Neuberger Berman Group, LLC, USA.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen an.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2022 weggefallen.

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