Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

sappho fünfundsechtigste Holding GmbH; Invision VI Group; Invision AG; eduPRO Group GmbH - BWB/Z-5956 | Bundeswettbewerbsbehörde

sappho fünfundsechtigste Holding GmbH; Invision VI Group; Invision AG; eduPRO Group GmbH

BWB/Z-5956

09.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Invision VI Limited Partnership und die Invision VI SCSp, letztlich kontrolliert durch die Invision AG, beabsichtigen mittelbar über die sappho fünfundsechzigste Holding GmbH allei-nige Kontrolle über die und 61,708% der Anteile an der eduPRO Group GmbH, einer Holding-gesellschaft einer im Bereich der Weiterbildung, Weiterqualifikation und Erwachsenenbildung mit dem Schwerpunkt auf berufsqualifizierenden Maßnahmen tätigen Unternehmensgruppe, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstiger Unterricht a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: P - Erziehung und Unterricht

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2022 weggefallen.

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