Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ArchiMed; Natus Medical Incoroporated - BWB/Z-5955 | Bundeswettbewerbsbehörde

ArchiMed; Natus Medical Incoroporated

BWB/Z-5955

09.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die geplante Transaktion betrifft den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle über Natus Medical Incorporated, USA, durch ArchiMed SAS, Frankreich.
Betroffene Geschäftszweige Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien; Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2022 weggefallen.

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