Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WM SE; MTS MarkenTechnikService GmbH & Co. KG - BWB/Z-5954 | Bundeswettbewerbsbehörde

WM SE; MTS MarkenTechnikService GmbH & Co. KG

BWB/Z-5954

09.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

WM SE, Deutschland, beabsichtigt alleinige Kontrolle über die MTS MarkenTechnikService GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben.
Die Transaktion betrifft insbesondere den Großhandel mit Autozubehör und -ersatzteilen.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2022 weggefallen.

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