Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Almazora Acquisitions, S.L.U; International Design Surfaces Investments
BWB/Z-5953
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Almazora Acquisitions, S.L.U., eine Zweckgesellschaft, deren Anteile beim Vollzug der Transaktion zu 100% von CVC Fonds gehalten werden, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über International Design Surfaces Investments, S.L., Spanien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Möbeln.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.06.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2022 weggefallen.