Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ArcelorMittal S.A.; ALBA Metall Süd Franken GmbH, ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH und ALBA Electronics Recycling GmbH - BWB/Z-5951 | Bundeswettbewerbsbehörde

ArcelorMittal S.A.; ALBA Metall Süd Franken GmbH, ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH und ALBA Electronics Recycling GmbH

BWB/Z-5951

05.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ArcelorMittal S.A., Luxemburg, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über ALBA Metall Süd Franken GmbH, ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH und
ALBA Electronics Recycling GmbH, alle Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig:  Rückgewinnung von Eisen und NEMetallen

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.06.2022 weggefallen.

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