Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Autkap Privatstiftung; Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Lorencic GmbH Nfg. & Co. KG; LO Baubedarfs GmbH
BWB/Z-5948
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb von 100 % der Anteile an der Lorencic GmbH Nfg. & Co KG und LO Baubedarfs GmbH durch AUTKAP Privatstiftung, Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft und DI Walter Peter Pacher sowie mittelbarer Erwerb (negativer) alleiniger Kontrolle über Lorencic GmbH Nfg. & Co KG und LO Baubedarfs GmbH durch Invest Unernehmensbeteiligungs Akteingesellschaft.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Baumaschinen, Bauzubehör und Spezialbaustoffen an Gewerbetriebe im Bau- und Bauzulieferbereich.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2022 weggefallen.