Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KME SE; Aurubis AG
BWB/Z-5945
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KME SE, Osnabrück, Deutschland, beabsichtigt, Teile des Flachwalzgeschäfts der Aurubis AG, Hamburg, Deutschland, durch Erwerb sämtlicher Anteile an und damit alleiniger Kontrolle über Aurubis Netherlands B.V., Amsterdam, Niederlande, Aurubis UK Ltd., Smethwick, Großbritannien, Aurubis Mortara S.p.A., Mortara, Italien, Aurubis Slovakia, s.r.o., Dolny Kubin, Slowakei und Aurubis Middle East FZE, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Kupferherstellung
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2022 weggefallen.