Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Leo BidCo GmbH; LucaNet AG
BWB/Z-5943
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Leo BidCo GmbH, Deutschland, plant den Erwerb von mehr als 50% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über die LucaNet AG, Deutschland. Die Erwerberin ist ein Investmentvehikel, das von Gesellschaften kontrolliert wird, die den Hg Genesis 9-Fonds bilden. Hg Genesis 9 ist ein Private-Equity-Fonds, der von der Hg Pooled Management Limited, Vereinigtes Königreich, einem Tochterunternehmen der HgCapital LLP, Vereinigtes Königreich, verwaltet wird.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2022 weggefallen.