Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CME Group Inc.; S&P Global Inc.
BWB/Z-5940
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CME Group Inc., Illinois, USA, beabsichtigt den (indirekten) Erwerb einer nicht kontrollierenden Minderheitsbeteiligung am Fixed-Income-Index-Geschäft von IHS
Markit, das sich aus mehreren Tochtergesellschaften von IHS Markit zusammensetzt, die derzeit vollständig von S&P Global Inc., New York, USA kontrolliert werden,
einschließlich IHS Markit Benchmark Limited und Markit Indices GmbH, sowie bestimmte andere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit
dem Fixed-Income-Index-Geschäft von IHS Markit. CME Group wird die indirekte Beteiligung über ein Unternehmen erwerben, das sie gemeinsam mit S&P Global
betreibt.
Betroffener Geschäftszweig: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2022 weggefallen.