Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AEQUITA SE & Co. KGaA; Eckelt Glas GmbH; Glas Ziegler Ges.m.b.H. - BWB/Z-5937 | Bundeswettbewerbsbehörde

AEQUITA SE & Co. KGaA; Eckelt Glas GmbH; Glas Ziegler Ges.m.b.H.

BWB/Z-5937

19.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AEQUITA SE & Co. KGaA (München, Deutschland), beabsichtigt, die Geschäftsbetriebe der Eckelt Glas GmbH (Steyr, Österreich) sowie der Glas Ziegler Ges.m.b.H. (Wien, Österreich) zu erwerben. Das Vorhaben betrifft die Verarbeitung und den Vertrieb von Flachglas in der Bauindustrie.
Betroffene Geschäftszweige: Veredlung und Bearbeitung von Flachglas;  Großhandel mit Flachglas.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2022 weggefallen.

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