Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CPI Property Group SA; S IMMO AG - BWB/Z-5935 | Bundeswettbewerbsbehörde

CPI Property Group SA; S IMMO AG

BWB/Z-5935

14.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CPI Property Group SA (Luxemburg) beabsichtigt alleinige Kontrolle über S IMMO AG (Österreich) zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2022 weggefallen.

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