Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cargill Incorporated; Equus UK Topco Ltd
BWB/Z-5932
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cargill Incorporated, USA, beabsichtigt über ihre Tochtergesellschaft Cargill Velocity Holdings Limited, Vereinigtes Königreich, den Erwerb aller Anteile und
damit alleiniger Kontrolle über Equus UK Topco Ltd, die den Großteil der Geschäftsbereiche Performance Technologies und Industrial Chemicals von Croda
International Plc, Vereinigtes Königreich, enthält, zu erwerben.
Die Transaktion betrifft die Herstellung von oleochemischen Spezialprodukten
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.05.2022 weggefallen.