Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

American Axle & Manufacturing Holdings, Inc.; Tekfor Holding GmbH - BWB/Z-5930 | Bundeswettbewerbsbehörde

American Axle & Manufacturing Holdings, Inc.; Tekfor Holding GmbH

BWB/Z-5930

13.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an und alleinige Kontrolle über Tekfor Holding GmbH, Deutschland, durch American Axle & Manufacturing Holdings, Inc., USA.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2022 weggefallen.

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