Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EssilorLuxottica S.A.; Luxottica Group S.p.A.; Giorgio Fedon & Figli S.p.A.
BWB/Z-5929
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Am 12.4.2022, wurde bei der BWB die folgende Transaktion angemeldet: EssilorLuxottica S.A. (Frankreich) beabsichtigt, durch ihre 100%-Tochter Luxottica Group S.p.A. (Italien) mehr als 90 % und bis zu 100 % der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Giorgio Fedon & Figli S.p.A., Italien, zu erwerben.
Geschäftsbereiche: Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von Lederbekleidung); Herstellung von sonstigen Waren
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2022 weggefallen.