Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Atlas Copco Holding GmbH; Geveke B.V.; LEWA GmbH
BWB/Z-5926
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ATLAS COPCO INTERNATIONAAL B.V., Zwijndrecht, Niederlande, Atlas Copco Holding GmbH, Essen, Deutschland, und Atlas Copco North America LLP, Parsippany, USA beabsichtigen, sämtliche Anteile an Gevek B.V., Amsterdam, Niederlande, sowie LEWA GmbH, Leonberg, Deutschland, zu erwerben.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2022 weggefallen.