Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Parcom Fund VI Holding Coöperatief U.A.;CEP IV Investment 5 S.à r.l.; HKM Holding B.V. - BWB/Z-5924 | Bundeswettbewerbsbehörde

Parcom Fund VI Holding Coöperatief U.A.;CEP IV Investment 5 S.à r.l.; HKM Holding B.V.

BWB/Z-5924

08.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 Parcom Fund VI Holding Coöperatief U.A., Niederlande, CEP IV Investment 5 S.à r.l., Luxemburg, BL Capital B.V., Niederlande, Horizons I B.V. (oder eine Tochtergesell-schaft von Horizons I B.V.), Niederlande, und Management Holdco beabsichtigen den Erwerb aller Anteile an HKM Holding B.V., Niederlande, und ihrer Tochtergesellschaften. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2022 weggefallen.

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