Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Apleona HSG GmbH; Siemens Gebäudemanagement & -Services G.m.b.H.
BWB/Z-5923
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Apleona HSG GmbH, Wien, beabsichtigt 100% der Anteile an der Siemens Gebäudemanagement & -Services G.m.b.H., Wien, zu erwerben. Als Folge dieses Zusammenschlussvorhabens wird Apleona HSG GmbH die alleinige Kontrolle über die Siemens Gebäudemanagement & -Services G.m.b.H erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Dienstleistungen im Bereich Facility Management für Immobilien.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2022 weggefallen.