Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Toyota Industries Corporation TICO; Viastore Group; Cetus GmbH - BWB/Z-5921 | Bundeswettbewerbsbehörde

Toyota Industries Corporation TICO; Viastore Group; Cetus GmbH

BWB/Z-5921

07.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Toyota Industries Corporation (Japan), beabsichtigt alle Anteile und die alleinige Kontrolle an Viastore, einem Anbieter von automatisierten Lager- und Materialflusssysteme sowie Softwarelösungen, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.05.2022 weggefallen.

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