Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hans R. Schmid Holding AG; OP GmbH & Co. KG - BWB/Z-5919 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hans R. Schmid Holding AG; OP GmbH & Co. KG

BWB/Z-5919

05.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Hans R. Schmid Holding AG, Deutschland, oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen beabsichtigt den Erwerb von 70% der Kommanditanteile und von alleiniger Kontrolle an der OP GmbH & Co. KG, Deutschland. Das Vorhaben betrifft den Handel mit Bürogeräten und sonstiger IT-Hardware sowie von Büromaterial. 
 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2022 weggefallen.

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