Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CompuGroup Medical Deutschland AG; INSIGHT Health GmbH & Co. KG/ INSIGHT Health Management GmbH/ Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung mbH
BWB/Z-5917
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CompuGroup Medical Deutschland AG (Deutschland), beabsichtigt 100% der Anteile an INSIGHT Health GmbH & Co. KG (Deutschland), INSIGHT Health Manage-
ment GmbH (Deutschland) und Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung mbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitung und Aufbereitung von Gesundheitsmarktinformationsdaten.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation Q - Gesundheits- und Sozialwesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2022 weggefallen.