Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CompuGroup Medical Deutschland AG; INSIGHT Health GmbH & Co. KG/ INSIGHT Health Management GmbH/ Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung mbH - BWB/Z-5917 | Bundeswettbewerbsbehörde

CompuGroup Medical Deutschland AG; INSIGHT Health GmbH & Co. KG/ INSIGHT Health Management GmbH/ Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung mbH

BWB/Z-5917

01.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CompuGroup Medical Deutschland AG (Deutschland), beabsichtigt 100% der Anteile an INSIGHT Health GmbH & Co. KG (Deutschland), INSIGHT Health Manage-
ment GmbH (Deutschland) und Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung mbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitung und Aufbereitung von Gesundheitsmarktinformationsdaten.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN Q - ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2022.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht