Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bayerische Motoren Werke AG; ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co KG - BWB/Z-5916 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bayerische Motoren Werke AG; ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co KG

BWB/Z-5916

31.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines wesentlichen Teils des Vermögens von ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co KG, Deutschland, durch Bayerische Motoren Werke AG, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; Handel mit Kraftwagen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2022 weggefallen.

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