Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Wieland-Werke AG; Totall Metal Recycling, Inc.; Top Brass, LLC
BWB/Z-5914
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Wieland-Werke AG (Deutschland) beabsichtigt indirekt über ihre Tochtergesellschaft Wieland North America Recycling, LLC (USA), sämtliche Anteile an und damit die
alleinige Kontrolle über Totall Metal Recycling, Inc. (USA) und Top Brass, LLC (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Kupferprodukte.
Betroffener Geschäftszweig: Kupferproduktion; Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2022 weggefallen.