Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VIII; Trotec GmbH - BWB/Z-5913 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VIII; Trotec GmbH

BWB/Z-5913

30.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VIII (St Peter Port / Guernsey) beabsichtigt, indirekt die Mehrheit der An- teile an sowie die alleinige Kontrolle über die Trotec GmbH (Heinsberg / Deutschland) zu erwerben. Trotec ist ein Anbieter von Klimatechnik, Elektrowerkzeugen, Messgeräten sowie Arbeits- und Montagezelten und mobilen Sichtschutzwänden.
Betroffener Wirtschaftszweig: Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2022 weggefallen.

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