Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lactalis Gruppe; Erwerb des Geschäftszweigs Frischmilchprodukte der bayerische Milchindustrie eG - BWB/Z-5912 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lactalis Gruppe; Erwerb des Geschäftszweigs Frischmilchprodukte der bayerische Milchindustrie eG

BWB/Z-5912

28.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den geplanten Erwerb des Geschäftszweigs Frischmilchprodukte der Bayerische Milchindustrie eG, Deutschland
durch die Lactalis Gruppe, Frankreich (über eine direkte oder indirekte deutsche Tochtergesellschaft, die ausschließlich zum Zweck der geplanten Transaktion
gegründet wird).  

Betroffener Geschäftszweig: Milchprodukte / Joghurt 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2022 weggefallen.

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