Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; CLS Ingenieur GmbH - BWB/Z-5910 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; CLS Ingenieur GmbH

BWB/Z-5910

25.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft, Linz, beabsichtigt, mittelbar 44,1% an und damit beherrschenden Einfluss auf die CLS Ingenieur GmbH, Guntramsdorf, zu erwerben.

Das Vorhaben erfüllt die Zusammenschlusstatbestände des § 7 Abs 1 Z 3 und Z 5 KartG.
Betroffener Geschäftsbereich: Ingenieurbüros 

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2022 weggefallen.

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