Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; CLS Ingenieur GmbH
BWB/Z-5910
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft, Linz, beabsichtigt, mittelbar 44,1% an und damit beherrschenden Einfluss auf die CLS Ingenieur GmbH, Guntramsdorf, zu erwerben.
Das Vorhaben erfüllt die Zusammenschlusstatbestände des § 7 Abs 1 Z 3 und Z 5 KartG.
Betroffener Geschäftsbereich: Ingenieurbüros
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2022 weggefallen.