Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
FL InvestCo LLC; Image Line Group NV; Standbyco 6 B.V
BWB/Z-5909
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung von mehr als 25% an Image Line Group NV, Gent, Belgien durch FL InvestCo LLC, Delaware, USA.
Betroffener Geschäftszweig: Musikproduktionssoftware, Programmierungstätigkeiten.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.04.2022 weggefallen.