Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RHI Magnesita GmbH; Horn & Co. Minerals & Products Management GmbH; RHIM- und Horn-Gruppe
BWB/Z-5907
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
RHI Magnesita GmbH (Österreich) und Horn & Co. Minerals & Products Management GmbH (Deutschland) planen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, in das die gesamten Entsorgungs- und Recyclingaktivitäten der RHIM- und Horn-Gruppe in der EU, dem Vereinigten Königreich, dem Westbalkan sowie der Türkei eingebracht werden sollen.
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 07.04.2022 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 29.04.2022.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2022 weggefallen.