Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cordes & Graefe KG, Deutschland; MTF Marken-Distributions GmbH - BWB/Z-5906 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cordes & Graefe KG, Deutschland; MTF Marken-Distributions GmbH

BWB/Z-5906

21.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cordes & Graefe KG, Deutschland, beabsichtigt 70 % der Anteile und Stimmrechte an und somit Kontrolle über MTF Marken-Distributions GmbH, Deutschland, zu erwerben.  
 

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.04.2022 weggefallen.

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