Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Salzburger Alpenmilch Genossenschaft eGen; Gmundner Molkerei eGen - BWB/Z-5902 | Bundeswettbewerbsbehörde

Salzburger Alpenmilch Genossenschaft eGen; Gmundner Molkerei eGen

BWB/Z-5902

16.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Verschmelzung der Salzburger Alpenmilch Genossenschaft eGen (als übernehmende Gesellschaft) mit der Gmundner Molkerei eGen (als übertragende Gesellschaft) sowie die Einbringung des operativen Betriebes der Gmundner Molkerei eGen in die SalzburgMilch GmbH.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 30.03.2022 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 25.04.2022.

 

Der Zusammenschluss wurde in Phase I unter Auflagen freigegeben.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 26.04.2022:

www.bwb.gv.at/news/news-2022/detail/zusammenschluss-salzburger-alpenmilch-genossenschaft-egen-gmundner-molkerei-egen-in-phase-i-unter-auflagen-freigegeben-verpflichtungszusagen-mit-mindestgarantiepaket-fuer-die-milchbauern-beschlossen

Verpflichtungszusagen: www.bwb.gv.at/fileadmin/user_upload/PDFs/Z-5902_Verpflichtungszusagen.pdf

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2022 weggefallen.

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