Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gamma Film GmbH; MR-Film Kurt Mrkwicka Gesellschaft m.b.H - BWB/Z-5901 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gamma Film GmbH; MR-Film Kurt Mrkwicka Gesellschaft m.b.H

BWB/Z-5901

14.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Gamma Film GmbH, eine Tochtergesellschaft der Beta Film GmbH, beabsichtigt, ihre Beteiligung an der MR-Film Kurt Mrkwicka Gesellschaft m.b.H von bislang rund 50,8 % auf kilпftig rund 55,8 % der Geschäftsanteile aufzustocken. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht