Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vivendi SE; Lagardère SA - BWB/Z-5899 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vivendi SE; Lagardère SA

BWB/Z-5899

07.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Diese Anmeldung bezieht sich auf die Aspekte der Medienvielfalt des beabsichtigten Erwerbs von alleiniger Kontrolle durch Vivendi SE (Frankreich) an Lagardère SA (Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben unterliegt einer Prüfung unter der EU-Fusionskontrollverordnung. 
 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.04.2022 weggefallen.

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