Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Vivendi SE; Lagardère SA
BWB/Z-5899
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Diese Anmeldung bezieht sich auf die Aspekte der Medienvielfalt des beabsichtigten Erwerbs von alleiniger Kontrolle durch Vivendi SE (Frankreich) an Lagardère SA (Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben unterliegt einer Prüfung unter der EU-Fusionskontrollverordnung.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.04.2022 weggefallen.