Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alpla Holding GmbH; TEXPLAST GmbH; PET Recycling Team Wolfen GmbH
BWB/Z-5898
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alpla Holding GmbH, Hard, Österreich, beabsichtigt den (indirekten) Erwerb sämtlicher Anteile an Texplast GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Deutschland sowie den (indirekten) Erwerb der verbleibenden bislang nicht von ihr gehaltenen 50 % der Anteile an PET Recycling Team Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Deutschland.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.04.2022 weggefallen.