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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG; HIMA Beteiligungs GmbH; SchirO GmbH; L. Liehmann & Co. GmbH; 4U-DMV GmbH - BWB/Z-5897 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG; HIMA Beteiligungs GmbH; SchirO GmbH; L. Liehmann & Co. GmbH; 4U-DMV GmbH

BWB/Z-5897

07.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG (Österreich), eine kontrollierte Tochtergesellschaft der Raiffeisen Bank International AG (Österreich), beabsichtigt, zusammen
mit HIMA Beteiligungs GmbH (Österreich) und SchriO GmbH (Österreich), 100% der Anteile an L. Liehmann & Co. GmbH (Österreich) und 4U - DMV GmbH (Österreich)
zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Dentalprodukten

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2022.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2022 weggefallen.

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