Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BBC Studios Distribution Limited; Granada Media Limited; Britbox International Limited
BWB/Z-5894
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BBC Studios Distribution Limited, London, Vereinigtes Königreich, und Granada Media Limited, London, Vereinigtes Königreich, plant die Aktivitäten ihres bestehenden 50/50-Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens Britbox International Limited, London, Vereinigtes Königreich, im Jahr 2023 auf Österreich auszudehnen, entweder (i) durch die Gründung einer neuen 100%igen Tochtergesellschaft von BBI in Österreich oder (ii) durch die Eintragung einer Niederlasung von BBI in Österreich. Das JV beabsichtigt in der Bereitstellung eines Subscription-Video-on-Demand (SVoD) Dienstes in Österreich aktiv zu werden. Die BBC Gruppe und die ITV Gruppe werden BBI letztlich gemeinsam kontrollieren.
Betroffener Geschäftszweig: Fernsehveranstalter.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2022 weggefallen.