Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Signa Medien GmbH; Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co KG; OTZ Ostthüringer Zeitung Verlag Verwaltungs GmbH - BWB/Z-5892 | Bundeswettbewerbsbehörde

Signa Medien GmbH; Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co KG; OTZ Ostthüringer Zeitung Verlag Verwaltungs GmbH

BWB/Z-5892

02.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Übernahme einer Beteiligung an der OSTTHÜRINGER ZEITUNG Verlag GmbH & Co KG (Gera, Deutschland) und an der OTZ OSTTHÜRINGER Zeitung Verlag Verwaltungs-GmbH (Gera, Deutschland) durch die SIGNA Medien GmbH (Österreich, Innsbruck) im Ausmaß von jeweils 40% im Wege einer Anteilsabtretung und damit Übergang zur gemeinsamen Kontrolle an der OSTTHÜRINGER ZEITUNG Verlag GmbH & Co KG und an der OTZ OSTTHÜRINGER Zeitung Verlag Verwaltungs-GmbH auf die SIGNA Medien GmbH (Österreich,Innsbruck) und die verbleibende (bisherige) Gesellschafterin Funke OTZ Holding GmbH (Erfurt, Deutschland).

Betroffener Geschäftszweig: Information und Kommunikation (Medien).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2022 weggefallen.

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