Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Greiner Packaging International; GPSI Gruppe - BWB/Z-5890 | Bundeswettbewerbsbehörde

Greiner Packaging International; GPSI Gruppe

BWB/Z-5890

01.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Greiner Packaging International GmbH, Österreich ("GPI"), eine Konzerngesellschaft der österreichischen Greiner AG, beabsichtigt, alle Anteile an und somit allei-
nige Kontrolle über Termoplast Grupa d.o.o., Kroatien ("Termoplast"), zu erwerben ("Zusammenschlussvorhaben").

Derzeit kontrollieren GPI und Termoplast gemeinsam die Greiner Packaging d.o.o., Slowenien ("GPSI"). Das Zusammenschlussvorhaben führt daher zum indirekten Erwerb aller übrigen Anteile an GPSI durch GPI und begründet damit einen Wechsel von gemeinsamer zu alleiniger Kontrolle über GPSI durch GPI.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2022 weggefallen.

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